Bundesdatenschutzgesetz (BGBI I)
Im Bundesdatenschutzgesetz sind folgende Rechte für natürliche Personen festgelegt:
- Auskunft darüber, ob und welche personenbezogenen Daten über sie gespeichert sind
- Auskunft darüber, aus welchen Quellen diese Daten stammen und zu welchem Verwendungszweck sie gespeichert werden
- Berichtigung von falschen personenbezogenen Daten
- Übermittlung persönlicher Daten an Dritte zu untersagen
- Löschung oder Sperrung ihrer Datensätze. Der Anbieter ist nicht zwingend zur Löschung verpflichtet.
- Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz