Definition personenbezogener Daten im Vergleich
Definition deutsches Bundesrecht:
§ 3 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz definiert personen-bezogene Daten als „Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person“.
Definition EU:
Die Richtlinie 95/46/EG (Datenschutzrichtlinie) definiert den Begriff der personenbezogenen Daten für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Artikel 2 lit. a als „alle Informationen über eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person ("betroffene Person"); als bestimmbar wird eine Person angesehen, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann, insbesondere durch Zuordnung zu einer Kennnummer oder zu einem oder mehreren spezifischen Elementen, die Ausdruck ihrer physischen, physiologischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität sind.“
Definition US-Behörde Office of Management and Budget
Bei personenbezogenen Daten handelt es sich um solche Daten, über die eine Einzelperson eindeutig identifiziert werden kann, bzw. die den Kontakt zu dieser Person oder die Ermittlung ihres Aufenthaltsorts ermöglichen. Zu solchen Daten zählen z.B: Sozialversicherungsnummern, Führerscheinnummern, Kreditkartendaten, Kontoverbindungen, Krankenhausakten, Patienten-Karteikarten, Versicherungsscheine etc.