Telemediengesetzt
Pflichten für Webseitenbetreiber (Onlineshops, Webseitenbetreiber oder Blogger)
- Impressumspflicht
- die Pflicht zur Unterrichtung der Nutzer bezüglich der Datenspeicherung (Datenschutzerklärung)
- die Voraussetzung der Einwilligung des Nutzers in die Verarbeitung und Übertragung seiner Daten
(betrifft auch Tracking, Analysetools und Webcontrolling) - Auskunftspflicht gegenüber Betroffenen bezüglich der gespeicherten Daten
- Informationspflicht bei Datenschutzverletzungen
- die Pflicht für bestimmte Unternehmen zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten
- Anmelden oder Registrieren um Kommentare zu schreiben